Die Wahl der richtigen Hausärztin oder des richtigen Hausarztes ist eine der wichtigsten Entscheidungen für Ihre gesundheitliche Vorsorge. Schließlich ist es der Hausarzt oder die Hausärztin, die Ihre medizinische Geschichte am besten kennt und Sie in allen gesundheitlichen Fragen begleitet. Doch was passiert, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern und sie eine neue Hausärztin oder einen neuen Hausarzt benötigen? Besonders für ÖGK-Versicherte gibt es dabei einige wichtige Regeln zu beachten, um einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten.
Wechsel nur zu Quartalsbeginn möglich
Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel der Hausärztin oder des Hausarztes für ÖGK-Versicherte nur zu Beginn eines neuen Quartals möglich ist (d.h. mit 1. Jänner, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober). Die e-Card darf im laufenden Quartal bei der vorherigen Ärztin oder dem vorherigen Arzt noch nicht gesteckt worden sein. Bitte bedenken Sie, dass auch schon die Verschreibung eines Medikaments einen Behandlungsfall darstellt.
Ausnahmen von der Regel
Natürlich gibt es auch Situationen, in denen ein sofortiger Wechsel erforderlich sein kann.
Hierzu zählen:
Urlaub der Hausärztin oder des Hausarztes: Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt im Urlaub ist und Sie dringend medizinische Betreuung benötigen.
Schließung der Ordination: Sollte die Praxis unerwartet schließen, etwa wegen Krankheit oder Betriebsschließung.
Wohnungswechsel: Ein Umzug in eine andere Stadt oder einen anderen Bezirk kann ebenfalls einen vorzeitigen Wechsel notwendig machen.
Notfälle: Bei akuten gesundheitlichen Problemen, die eine sofortige ärztliche Behandlung erfordern.
Vertrauensverlust als Grund für den Wechsel
Auch dann, wenn es einen berechtigten Grund zum Wechsel gibt, etwa wenn das Vertrauensverhältnis zur Ärztin oder zum Arzt nachhaltig gestört ist, kann die Ärztin oder der Arzt, während dem Quartal gewechselt werden. Dafür müssen Sie aber bitte zuvor mit der zuständigen Krankenkasse Rücksprache halten.
Wechselmöglichkeiten für Patient:innen mit kleinen Kassen
Für Patient:innen, die bei einer der kleinen Kassen versichert sind (KFA, SVS-GW, SVS-LW oder BVAEB) ist ein monatlicher Wechsel möglich.
Was passiert, wenn Sie bereits im laufenden Quartal beim Arzt waren?
Falls Sie im laufenden Quartal bereits Ihre e-Card bei Ihrer aktuellen Hausärztin oder Ihrem aktuellen Hausarzt gesteckt haben, ist ein Wechsel innerhalb dieses Quartals nicht mehr möglich. Auch wenn nur ein Rezept verschrieben wurde, gilt dies als Behandlungsfall und blockiert den Wechsel bis zum nächsten Quartalsbeginn.
Kontaktieren Sie uns wenn Sie einen Hausärztinnen Wechsel durchführen möchte. Vereinbaren Sie einen Termin online, telefonisch 0316 292731 oder per Mail: ordination@gz-reininghaus.at
Bleiben Sie gesund,
Eva Kladnik
Ordinationsassistentin
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