Haben Sie gewusst?
Das ELGA-Zugriffsrecht kann für Ärzt:innen auf 365 Tage erweitert werden.
Eine Verlängerung des Zugriffsrechts ist besonders praktisch, wenn Sie regelmäßig Dauermedikamente bei uns bestellen. Dadurch können Sie Ihre Rezepte bequem online anfordern, ohne alle 90 Tage in die Ordination kommen zu müssen, um die E-Card erneut zu stecken.
Fristen
e-Medikation und e-Befunde: Zugriff bis 90 Tage nach dem Stecken der E-Card.
e-Impfpass: Zugriff bis 28 Tage nach dem Stecken der E-Card.
Apotheken: Bei jedem Besuch ist die originale E-Card notwendig, um Privat- und Kassenrezepte abzurufen.
Wie verlängern Sie das Zugriffsrecht?
Mit einem einfachen Formular können Sie die Erlaubnis erteilen, den ELGA-Zugriff für bestimmte Ärzt:innen auf 365 Tage auszuweiten.
Senden Sie dazu untenstehendes Formular an die ELGA Ombudsstelle Steiermark.
ELGA Ombudsstelle Steiermark
Friedrichgasse 9, 8010 Graz
Tel.: +43 316 877-34 04
E-Mail: elga-ombudsstelle@stmk.gv.at
Mo 8:00–15:00 Uhr & Di bis Fr 8:00–13:00 Uhr
Bei fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!
Kathrin Jedinger, BA
PVE Managerin